Sie bieten selbst CECRA-Module an?
Hier finden Sie die Unterlagen zum Download rund um das Akkreditierungsverfahren. Haben Sie eine Erst-Akkreditierung durchgeführt, müssen sie alle drei Jahre eine Re-Akkreditierung beantragen. Wollen Sie während dieser dreijährigen Phase zusätzlich CECRA-Module anbieten, die Sie nicht beim Akkreditierungsantrag angegeben haben, dann können Sie dies problemlos über den Nach-Akkreditierungsantrag machen.