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Sie bieten selbst CECRA-Module an?

Hier finden Sie die Unterlagen zum Download rund um das Akkreditierungsverfahren. Haben Sie eine Erst-Akkreditierung durchgeführt, müssen sie alle drei Jahre eine Re-Akkreditierung beantragen. Wollen Sie während dieser dreijährigen Phase zusätzlich CECRA-Module anbieten, die Sie nicht beim Akkreditierungsantrag angegeben haben, dann können Sie dies problemlos über den Nach-Akkreditierungsantrag machen.

Kriterien für Akkreditierung

Kriterien für Re-Akkreditierung

Akkreditierungsantrag

Nach-Akkreditierungsantrag


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